Betriebliche Altersvorsorge
Vorsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, über den Arbeitgeber zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen.
Gleichzeitig ist sie für Unternehmen ein wichtiger Bestandteil einer attraktiven und professionell gestalteten Mitarbeitervorsorge.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird über den Arbeitgeber eine zusätzliche Versorgung für den Ruhestand aufgebaut. Häufig erfolgt dies über eine sogenannte Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird für die Altersvorsorge verwendet.
Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen werden die Beiträge steuerlich und teilweise sozialversicherungsrechtlich gefördert.
Arbeitgeberzuschuss
Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss vorgesehen. Viele Unternehmen beteiligen sich darüber hinaus freiwillig stärker an der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter.
Versorgung im Ruhestand
Aus dem aufgebauten Versorgungskapital entstehen später – abhängig von der gewählten Gestaltung – Renten- oder Kapitalleistungen.
Die bAV verbindet damit persönliche Altersvorsorge mit den Möglichkeiten, die der Arbeitgeber bietet.
Eine gut gestaltete betriebliche Altersvorsorge bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer
✓ zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber
✓ staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
✓ Arbeitgeberzuschuss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Arbeitgeberleistungen
Für Arbeitgeber
✓ attraktiver Zusatzbaustein zur Vergütung
✓ Unterstützung bei Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung
✓ Möglichkeit einer zusätzlichen freiwilligen Arbeitgeberförderung
✓ einheitliche und professionell organisierte Versorgungslösung für die Belegschaft
Entscheidend ist eine Gestaltung, die zum Unternehmen und gleichzeitig zu den Bedürfnissen der Mitarbeiter passt.
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Welcher davon geeignet ist, hängt unter anderem vom Unternehmen, der bestehenden Versorgung und der gewünschten Gestaltung ab.
Direktversicherung
In der Praxis ist die Direktversicherung besonders verbreitet. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab, die über Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeiträge oder eine Kombination aus beidem finanziert werden kann.
Pensionskasse und Pensionsfonds
Auch diese Durchführungswege ermöglichen eine betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber und können je nach Ausgangssituation eine Alternative darstellen.
Direktzusage und Unterstützungskasse
Diese Formen kommen insbesondere bei individuelleren Versorgungskonzepten, beispielsweise für Führungskräfte oder Geschäftsführer, in Betracht.
Welche Lösung sinnvoll ist, sollte immer anhand der konkreten Situation des Unternehmens und des Mitarbeiters entschieden werden.
Eine bestehende betriebliche Altersvorsorge muss nicht automatisch verändert werden. Es kann aber sinnvoll sein, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob sie noch zur heutigen Situation passt.
Dabei betrachten wir zum Beispiel:
✓ Wie hoch sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag?
✓ Wird der mögliche Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt?
✓ Welche Leistungen sind für den Ruhestand vorgesehen?
✓ Wie ist das vorhandene Kapital angelegt?
✓ Welche Kosten entstehen?
✓ Passt die Versorgung noch zur persönlichen Altersvorsorge?
Was gut aufgestellt ist, kann bestehen bleiben. Handlungsbedarf besteht nur dort, wo eine Veränderung tatsächlich sinnvoll ist.
Ob Sie als Arbeitnehmer Ihre bestehende bAV prüfen möchten oder als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter gestalten wollen – wir betrachten zunächst Ihre Ausgangssituation und klären, welche Lösung sinnvoll ist.
Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch.